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File: Übersicht Jugendschutz.pdf

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08.04.10
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08.04.10
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Version
1.0

Mit der Neuregelung des gesetzlichen Jugendschutzes wird
der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren
und schädlichen Einflüssen in der Öffentlichkeit verbessert.
Insbesondere wird der Jugendmedienschutz den technischen
und inhaltlichen Veränderungen und Entwicklungen
angepasst.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder
regelt den Jugendschutz im Fernsehen und in Telemedien.
Zuständig sind dafür die Länder bzw. die Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM).
Ausführliche Informationen zum JuSchG und zum JMStV
finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de